Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Wählerinnen und Wähler,

Wir vertreten die ganze Bandbreite des tierärztlichen Berufs – von Einzelpraxen bis zu großen Kliniken, von Kleintier- über Nutztier- bis hin zur Pferdemedizin – quer durch ganz Österreich.

Unser Ziel ist klar: Wir setzen uns für die große Mehrheit der praktizierenden Tierärztinnen und Tierärzte ein, die ihren Beruf mit Leidenschaft ausüben und dabei ein angemessenes Einkommen sowie eine gute Work-Life-Balance verdienen. Die Österreichische Tierärztekammer muss genau das sicherstellen.

Unsere Liste, "Aktive Unabhängige Tierärzte", spiegelt die Vielfalt unseres Berufs wider – von Kleintierpraktikern über Arbeitgeber bis hin zu Spezialisten für Pferde, Nutztiere oder Fleischkontrolle aus allen Bundesländern.

Tierärztinnen und Tierärzte sind die zentralen Experten für Tiergesundheit, Tierschutz und Lebensmittelsicherheit – und das muss auch in Zukunft so bleiben! Wir werden diese Rolle konsequent vertreten und verteidigen.

Der Berufsstand verändert sich, und es ist entscheidend, den tierärztlichen Nachwuchs aktiv zu fördern – besonders in Bereichen wie der Nutztierpraxis, im ländlichen Raum oder in der Fleischuntersuchung. Hier braucht es gezielte Unterstützung, um auch diese wichtigen Berufsfelder langfristig abzusicher

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** Bei der Erstellung der Inhalte wird auf eine geschlechtergerechte bzw. geschlechterneutrale Sprache geachtet. Soweit nur personenbezogene Bezeichnungen in männlicher Form aufgeführt sind, beziehen sie sich auf beide Geschlechter in gleicher Weise.

Mutterschutz für Tierärzt*innen ohne Existenzkrise des Arbeitgebers

Aktuelle gesetzliche Regelungen zwingen Arbeitgeber*innen in der Tiermedizin, Schwangere von der Arbeit freizustellen, da alternative Beschäftigungsmöglichkeiten in tierärztlichen Praxen und Kliniken oft nicht vorhanden sind. Diese Situation führt für viele Tierarztpraxen zu einer finanziellen Belastung, die existenzbedrohend sein kann. „Daher fordern wir eine staatliche Übernahme der Entgeltfortzahlung durch Änderung des Mutterschutzgesetzes“. Der Mutterschutz müsse so gestaltet werden, dass Arbeitgeber*innen nicht vor unlösbare finanzielle Herausforderungen gestellt werden und selbstständige Tierärzt*innen nicht Gefahr laufen, durch übermäßige Eigenbelastung in ein Burn-Out zu geraten.

Abbau überbordender Bürokratie

Tierärztliche Praxen und Kliniken sind zunehmend mit Dokumentations- und Verwaltungsaufgaben befasst. Unverhältnismäßige Melde- und Dokumentationspflichten sowie das Ausfüllen umfangreicher Formulare ohne ausreichende technische Unterstützung oder finanzieller Entschädigung erschweren den Praxisalltag erheblich. „Wir fordern daher eine umfassende Verwaltungsvereinfachung. Bürokratische Hürden müssen abgebaut und die Übererfüllung europäischer Mindeststandards (Gold Plating) vermieden werden“. In unserer letzten Umfrage unter Nutztierpraktiker*innen wurde ein Dokumentationsaufwand von bis zu 8 Stunden (1 Arbeitstag/Woche) in der Woche erhoben. Ein Antibürokratiepaket auf Bundes- und Länderebene ist daher dringend notwendig.

Weniger Bürokratie bringt mehr Attraktivität und Wirtschaftlichkeit

Entfall von unnötigen Melde- und Informationspflichten

Zurücknahme und künftige Vermeidung der Übererfüllung von EU-Vorgaben („Gold Plating“)

Reform der AB-Erfassungssystems dringend notwendig.

Die Veterinär-Antibiotika-MengenströmeVO (BGBl. II Nr. 83/2014, zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 127/2022) bietet die rechtliche Basis für ein System zur Erfassung des Vetriebs und Verbrauchs von Antibiotika im Veterinärbereich in Österreich.

Die hausapothekenführenden Tierärzt*innen müssen seit 2016 gemäß der Veterinär-Antibiotika-MengenströmeVO ihre Daten über die Abgabe von Antibiotika zur Anwendung an Nutztieren (ausgenommen Pferde, siehe Veterinär-Antibiotika-MengenströmeVO §7(2)) für das jeweils vorangegangene Jahr entweder selbstständig oder über anerkannte Meldestellen elektronisch im neuen System hochladen. Diese Daten beinhalten unter anderem auch die Information über die Tier- und Nutzungsart. Damit ist es ab den Daten des Jahres 2015 möglich die Menge der antimikrobiell wirksamen Substanzen einzelnen Tierarten zuzuordnen.

Obwohl 349 Hausapotheken 95% der in Ö abgebenen AB Mengen abbilden, trifft die Meldepflicht jede/n hausapothekenführende/n Tierärztin/Tierarzt.

Auszug AGES Homepage: In Österreich waren im Jahr 2022 1776 HAPO gemeldet, davon haben 1621 im Jahr 2022 auch Antibiotika bezogen, wobei 95 % der Antibiotika an 349 HAPO (rund 20 %) verkauft wurden. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass 80 % der HAPO nur 5 % der Gesamtmenge beziehen.

Die bisher vorgestellten Vertriebsmengen beinhalten ausschließlich Tierarzneimittel, welche zumindest für eine Nutztierart (oder Pferde) zugelassen sind. In der Vertriebsmengenmeldung werden seit kurzem alle Tierarzneimittel mit antimikrobiellen Wirkstoffen gemeldet, auch solche, die nur für Heimtiere (Hunde, Katzen, etc.) zugelassen sind. Die Mengen der letzten Jahre liegen zwischen 500 und 610 Kilogramm, demgegenüber stehen ca. 34 Tonnen im Nutztierbereich.

Wenn es keine Anwendung und Abgabe von Antibiotika bei landwirtschaftlichen Nutztieren gab, ist zwischenzeitlich nun auch eine Anwendungs-Leermeldung und eine Abgabe-Leermeldung abzugeben.

Unsere Forderungen:

Etablierung einer verbrauchsorientierten Meldeverpflichtung: Meldung aus 350 Hausapotheken (von 1740!) reichen aus, um 95% der AB-Verbrauches abzubilden.

Mit 2026 (Pferde) und 2029 (Hunde, Katzen) ist auch eine Meldeverpflichtung für diese Tierarten vorgesehen, diese sollen in der Verordnung ausgenommen werden.

Leermeldungen sollen in Zukunft wieder entfallen.

Die Novellierung der Tiergesundheitsdienst VO (TGD-VO) steht an!

Auch die TGD Verordnung soll noch in diesem Jahre novelliert werden, wir werden uns intensiv einsetzen, dass hier einige Punkte die nicht mehr zeitgemäß sind und in der Praxis nicht umsetzbar sind, angepasst werden.

Auch die TGD Tarife, die wir erfolgreich zu einem für beide Seiten guten und akzeptablen Abschluss bringen konnten, insgesamt mehr als 13,5% Erhöhung bedeutet einen nicht unbeträchtlichen Umsatzzuwachs für unsere TGD Tierärzte, damit konnte die Honorierung der Leistungen unserer TGD Tierärzte verbessert werden.

Auch der Stundensatz für tierärztliche Leistung (als "TGD Stundensatz") konnte in der Tarifvereinbarung verankert werden.

Wir fordern:

Neuregelung der TGD Fort- und Weiterbildungsverpflichtung.

Streichung der Gewährleistung der Akut- und Notversorgung des betreuten Tierbestandes oder angemessene Finanzierung einer flächendeckenden Versorgung.

Kein Abgabeverbot bei Sonderimport von Antibiotika.

Keine Deckelung der TGD Betriebserhebung.

Zusätzliches Betriebserhebungsendgelt, zentral verrechnet, bei ETGM Teilnahme.

 

Eine LMSVG Novellierung ist längst überfällig!

Die SFU ist eine wichtige Säule in der Lebensmittelüberwachung, ein wichtiges Aufgabengebiet und eine wichtige Einkommenssäule zahlreicher Tierärztinnen und Tierärzte. Trotzdem wenden sich immer mehr von diesem Tätigkeitsbereich ab, die Gefahr, dass es zur Übertragung von Tätigkeiten an Berufsfremde kommt, ist damit immanent.

Eine SFU ohne Veterinäre ist für uns undenkbar und mit einem großen Gefahrenpotential verbunden.

SFU Tierärztinnen und Tierärzte brauchen eine bessere Planbarkeit und eine höhere Attraktivität, deshalb muss eine

  • Absicherung im Pensions- und Krankheitsfall
  • die Entlohnungsreform der amtliche bestellten SFU Organe weiter vorangetrieben werden
  • und das Alterslimit von 68 Jahren, eine nicht mehr zeitgemäße Beschränkung, muss angesichts des Mangels an SFU Organen dringend reformiert werden.

Auch in der Vergangenheit waren wir bei SFU-Gebührenverhandlungen (z.B. in OÖ) höchst erfolgreich, ein Verdienst unseres LS Präsidenten Andreas Jerzö (Liste AUT OÖ).

Liste 1: AUT – Die Power für die Nutztierpraktiker*innen!

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Nutztierpraxis steht unter Druck – wirtschaftlich, bürokratisch und personell.

Wir von der Liste 1 (AUT) setzen uns für bessere Bedingungen, faire Bezahlung und eine zukunftssichere Nutztierpraxis ein!

  • Faire Honorierung unserer Arbeit
  • Weniger Bürokratie, mehr Praxis
  • Attraktive Arbeitsbedingungen & Nachwuchsförderung
  • Flächendeckende tierärztliche Versorgung stärken

 

Die bevorstehende Pensionierungswelle – besonders in der Nutztierpraxis und der SFU – stellt uns vor große Herausforderungen.

Eines ist klar: Tierärztin oder Tierarzt bleibt man ein Leben lang! Die Erfahrung, Expertise und das Engagement der Generation 60+ sind unverzichtbar – sei es in der Ausbildung junger Kolleginnen und Kollegen oder in der Standespolitik. Dieses wertvolle Wissen darf nicht verloren gehen.

Damit Tierärztinnen und Tierärzte auch im Ruhestand attraktive Arbeitsmöglichkeiten haben, müssen wir die richtigen Anreize setzen – vor allem durch eine sichere und angepasste Versorgungsfondspension. Der Versorgungsfonds wurde in den letzten Jahren umsichtig verwaltet, und die Vermögenswerte konnten kontinuierlich gesteigert werden.

Die Realität zeigt, dass die staatliche Pension für viele nicht ausreichen wird, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Deshalb muss neben der staatlichen Vorsorge auch die berufsständische Vorsorge stärker in den Fokus rücken. Wer frühzeitig zusätzlich vorsorgt, kann sich mehr finanzielle Sicherheit im Alter schaffen.

Die nachhaltige Finanzierung und Sicherung des Versorgungsfonds wurde durch unabhängige externe Gutachten bestätigt. Transparenz schafft Vertrauen – und genau das bietet der Versorgungsfonds.

Wir haben bereits erreicht:

  • ÖTK-Pensionskonto für VF-Mitglieder wurde eingeführt – ein weiterer Schritt in Richtung einer fairen und zukunftssicheren Altersvorsorge.
  • Auszahlung der Pensionsleistungen, sobald die Anwartschaft erfüllt und das gesetzliche Pensionsalter erreicht ist – auch bei Fortsetzung der beruflichen Tätigkeit.
  • Regelmäßige Anpassung der VF Leistungen u.a. der Pensionsleistungen (Pensionsvalorisierung), um eine faire und nachhaltige Absicherung zu gewährleisten.
Die nächsten notwendigen Schritte:
  • Anpassung des Beitrags-Reduktionssystems (Valorisierung) für angestellte Tierärztinnen und Tierärzte im Versorgungsfonds

Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie – als eine der größten Herausforderungen – muss sichergestellt werden. Die dafür notwendigen arbeitsteiligen Praxisformen erfordern mehr tierärztliche Fachkräfte, die nur durch eine größere Anzahl an Tierärzt*innen, einer Reform der tierärztlichen Ausbildung und Attraktivierung der Arbeitsbedingungen in der Praxis erreicht werden kann.

Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes im Veterinärbereich.

Für Tierärzt*innen muss es eine Ausnahme im Arbeitszeitgesetz geben. Wie auch bei allen Notdienstberufen sollten Tierärzt*innen am Wochenende und nachts einsatzfähig sein. Die vom ArbZG vorgeschriebene Pause nach einer Arbeitszeit von maximal 12 Stunden steht im deutlichen Widerspruch zum gängigen Schichtbetrieb des 24-h-Notdienstes. Durch diese gesetzliche Regelung werden regelmäßig erhebliche Personalressourcen im zeitaufwändigen Notdienst gebunden – für Arbeitgeber*innen ist dies ein massiver finanzieller Aufwand, der sich oftmals kaum rechnet. Es gilt in Zukunft den tierärztlichen Notdienst aufrecht zu erhalten.

Preisdumping bei Tierärzten – Gefahr für Qualität und Tierwohl?

Während steigende Betriebskosten und regulatorische Vorgaben die finanzielle Belastung erhöhen, meinen einige noch immer, sie müssen über den Preis Kunden aquirieren. Manche Tierärzte greifen zu Preisdumping, um sich auch von der Konkurrenz abzuheben. Doch welche Folgen hat das?

Was ist Preisdumping?
Preisdumping bezeichnet das absichtliche Unterbieten der marktüblichen Preise, oft mit dem Ziel, Kunden zu gewinnen oder Mitbewerber aus dem Markt zu drängen, beispielsweise durch stark vergünstigte Untersuchungen, OPs oder Impfaktionen.

Folgen für Tierärzt*innen und Patienten
Kurzfristig profitieren Tierhalter von niedrigeren Kosten. Langfristig kann Preisdumping jedoch gravierende Folgen haben:

  1. Qualitätseinbußen: Niedrige Preise bedeuten oft Einsparungen an Material, Ausstattung oder Zeit für die Untersuchung, was die Qualität der Behandlung gefährden kann.
  2. Wirtschaftlicher Druck: Kleinere und mittelständische Praxen können oft nicht mit Dumpingpreisen mithalten.
  3. Überarbeitung und Personalmangel: Niedrige Einnahmen zwingen Praxen, mehr Patienten in kürzerer Zeit zu behandeln, was zu Stress, Fehlern und einer schlechteren Versorgung führen kann. Fehlende Einnahmen führen auch zu schlechterer Mitarbeiterentlohnung.
  4. Gefährdung der Versorgung: Wenn immer mehr Tierärzte aufgeben, wird die tierärztliche Versorgung in manchen Regionen schlechter.
  5. Kollegialität: Weiters ist es ein äußerst unkollegiales Verhalten auf Kosten der Kolleg*innen.

Eine nachhaltige Lösung könnte ein stärkeres Bewusstsein der Tierhalter für die Bedeutung fairer Preise sein. Qualität und Erfahrung haben ihren Preis – wer nur auf den günstigsten Anbieter setzt, riskiert langfristig höhere Kosten durch Folgebehandlungen oder schlechtere Versorgung.

Fazit
Preisdumping mag kurzfristig für den einen oder anderen attraktiv erscheinen, doch es birgt Risiken für Tierärzt*innen, Tierhalter und vor allem für die Tiere selbst. Eine faire Preisgestaltung ist entscheidend, um eine hochwertige, nachhaltige tiermedizinische Versorgung zu gewährleisten.

Wir fordern faire Honorare und treten gegen Preisdumping auf!

Tierärztliche Versorgung sichern – Rahmenbedingungen verbessern!

Mehr Fachkräfte durch bessere Ausbildung & attraktivere Arbeitsbedingungen
Flexiblere Arbeitszeiten für einen funktionierenden Notdienst
Beruf & Familie vereinbar machen – für eine zukunftsfähige tierärztliche Versorgung

Unabhängigkeit zählt – in der Praxis und in der Standesvertretung!

Nicht nur die berufliche Unabhängigkeit ist uns wichtig, sondern auch eine unabhängige und transparente Standesvertretung.

Wir vertreten ausschließlich die Interessen unserer Mitglieder und des gesamten Berufsstandes – ohne persönliche Vorteile oder versteckte Nebentätigkeiten. Funktionärinnen und Funktionäre müssen ihre potenziellen Interessenkonflikte offenlegen. Wer in der Standesvertretung tätig ist und gleichzeitig andere wirtschaftliche Verpflichtungen hat, sollte diese endlich transparent in der entsprechenden Datenbank darlegen. Nur so schaffen wir eine ehrliche und vertrauenswürdige Vertretung für alle.

Unser Beruf steht unter Druck – wir verteidigen ihn!

Die letzten Jahre haben gezeigt, wie stark unser Beruf auf europäischer Ebene unter Beschuss steht.

Nicht mit uns!

Unser Beruf basiert auf Vertrauen. Unsere Arbeit ist fachlich unabhängig, eigenverantwortlich und geprägt von besonderer Berufsethik und hoher Verantwortung.

Das macht unseren Freien Beruf aus:

  • Höchste Professionalität und Qualifikation
  • Verpflichtung gegenüber dem Gemeinwohl
  • Strenge Selbstkontrolle
  • Unabhängigkeit und Eigenverantwortlichkeit

Wir setzen uns mit voller Kraft für die fachliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit unserer Berufsgruppe ein! Zudem kämpfen wir für Therapievielfalt, Therapiefreiheit und den konsequenten Ausbau von Fort- und Weiterbildungen.

Wir stehen für eine moderne und zeitgemäße Standesvertretung mit Aktivität, Flexibilität und Konsequenz.
Ein erkennbares völlig unabhängiges Lobbying für Tierärztinnen und Tierärzte, ein klares "Ja" zur Tierärzteschaft!
Um etwas zu ändern, braucht man Erfahrung in der Kammerarbeit, man muss wissen wie etwas läuft.

Unser Beruf vollzieht einen intensiven Wandel, dieser muss weiterhin durch die Berufsangehörigen geprägt werden. Berufsfremde versuchen zusehends, unseren Tätigkeitsvorbehalt in Frage zu stellen.

  • Tierärztinnen und Tierärzte müssen weiterhin als kompetente Ansprechpartner für Tiergesundheit, Lebensmittelsicherheit und Konsumentenschutz anerkannt werden.
  • Tierärztinnen und Tierärzte müssen als unabhängige Fachleute für Tierschutz, Tierwohl und Tierethik diese gesellschaftspolitisch wichtigen Themen noch stärker mitgestalten.
  • Dabei ist die Beibehaltung des Freien Berufes ohne Fremdbestimmung von größter Bedeutung.
  • Ein selbstbewusstes Auftreten unserer Standesvertretung ist dabei entscheidend, um die gesetzten Ziele auch zu erreichen.

Wir selbst möchten mit den nötigen Digitalisierungsschritten vorangehen.
Die Digitalisierung hat durch die COVID Krise auch in unserem Berufsstand  einen Boostereffekt erlebt.
Wir müssen diese Entwicklung mitgestalten und positiv für uns und unsere Patienten nutzen. Es braucht dafür aber auch die rechtlichen Rahmenbedingungen. Nutzen wir die die Chancen zum Vorteil für die Tiergesundheit und die Tierärzteschaft.

  • Die Richtlinie für Telemedizin in der Veterinärmedizin wurde bereits von uns vorangetrieben.

Die Telemedizin hat auch in der Veterinärbranche Einzug gehalten und soll weiter in das tiermedizinische Angebot integriert werden. Der Begriff „Telemedizin“ weist im allgemeinen Sprachgebrauch eine erhebliche Unschärfe auf, sodass in der öffentlichen Diskussion dieses Themas die fachliche Grundlage und die Bezüge häufig unklar bleiben.
Mit einem einstimmigen Beschluss der Delegiertenversammlung vom 24. Mai 2024 konnte nun erstmalig eine Richtlinie zu diesem Bereich verabschiedet werden: Mit der „Richtlinie zur Nutzung und Qualitätssicherung der Telemedizin in der tierärztlichen Praxis“ haben wir eine zukunftsweisende Weichenstellung vorgenommen.
Sie soll eine begriffliche und inhaltliche Grundlage für die Auseinandersetzung mit der Telemedizin in der veterinärmedizinischen
Praxis schaffen und den aktuellen Stand präzisieren. Die physische Untersuchung des Patienten steht dabei weiterhin im Zentrum
unserer tierärztlichen Tätigkeit. Zudem soll die Richtlinie den möglichen Einsatz von Telemedizin in der Veterinärmedizin aufzeigen bzw. diesen Einsatz unter Einhaltung der Grundsätze und entsprechenden Rechts- und Qualitätsvorschriften definieren.
Digitale tiermedizinische Angebote sehen wir als sinnvolle Ergänzung zum physischen Angebot – jedoch nicht als Ersatz. Die
Anwendung neuer Technologien muss stets im Einklang mit den rechtlichen Rahmenbedingungen und unseren beruflichen Verpflichtungen
stehen. Eine sorgfältige Abwägung von Vor- und Nachteilen ist dabei unerlässlich, um die bestmögliche Versorgung für unsere tierischen Patienten
zu gewährleisten. Zudem müssen telemedizinische Leistungen auch entsprechend vergütet werden:
Dabei handelt es sich um tierärztliche Leistungen, die den gleichen Sorgfalts- und Qualitätskriterien entsprechen müssen wie Leistungen, die in physischer Präsenz erbracht werden.

In der heutigenZeit gewinnt dabei der Ansatz einer „ganzheitlichen“ Tiermedizin zunehmend an Bedeutung, und ihre Basis ist eine medizinisch fundierte Diagnose.
Die diversen Fachgebiete verdeutlichen die berufsrechtliche Verankerung dieser Methoden. In der Tiermedizin, ähnlich wie in der Humanmedizin, wächst das Bedürfnis nach einer verständnisvollen und ganzheitlichen Betreuung stetig. Dabei beruht unser Handeln auf einer soliden Ausbildung, langjähriger Erfahrung und dem Wissen, ergänzende Heilmethoden einzubeziehen. Die Begriffe Komplementärmedizin und Integrativmedizin werden bevorzugt, um deutlich zu machen, dass diese Methoden keine Alternative zur Schulmedizin darstellen sollen; sie sollen ergänzend und nicht ersetzend eingesetzt werden, um den Behandlungserfolg zu unterstützen. Es ist aber von großer Bedeutung, klare Grenzen zu setzen, da sich interessierte Personenkreise oft ohne angemessene Ausbildung als „Therapeut*innen“ engagieren.
Gemäß dem Tierärztegesetz sind Diagnose und Therapie ausschließlich Tierärzt*innen vorbehalten, um die Sicherheit der Patienten und den Verbraucherschutz zu gewährleisten. Wenn Tiere z. B. mit Schmerzen keiner tierärztlichen Diagnose zugeführt und von Laien falsch und gesetzeswidrig „behandelt“ werden, dann ist dies auch tierschutzrelevant. Tierheilpraktiker* innen sind in Österreich keine anerkannte und zugelassene Berufsgruppe – integrative Methoden sollten daher in den Händen von qualifizierten Tierärzt*innen liegen.
Die Tiermedizin ist nicht nur eine Naturwissenschaft, sondern auch eine Erfahrungswissenschaft, die von anderen Disziplinen profitieren kann. Bei den meisten tierärztlichen Leistungen kommt es auf die Expertise der behandelnden Tierärzt*innen an, auf ihre persönliche Erfahrung und die geschickte Anwendung integrativer
Methoden zum Wohl der Patienten. Wir sollten uns dafür einsetzen, dass dieser integrative Ansatz in der Tiermedizin zukünftig gewissenhaft und verantwortungsvoll umgesetzt wird. Es liegt in unserer Verantwortung, die Qualität und Sicherheit der tierärztlichen Versorgung zu gewährleisten und dabei die Bedürfnisse unserer Patienten stets im Blick zu behalten.

Wir sehen das Kammerbüro als moderne Servicestelle. Der bereits weit vorangetriebene Ausbau der (digitalen) Serviceleistungen muss weiter gehen. In den letzten Jahren haben wir uns intensiv bemüht, das Kammeramt im Sinne einer zeitgemäßen, serviceorientierten Einrichtung zu modernisieren. Dazu gehören neben den personellen Ressourcen naturgemäß auch die nötigen Digitalisierungsschritte und entsprechende digitale Serviceangebote.

Das Kammerbüro hat für unsere Mitglieder den bestmöglichen Service zu bieten.

Eine wichtige Drehscheibe für diese Serviceleistungen ist unsere Homepage mit dem Tierärztekammerserviceportal. Verschiedene Informationen und Leistungen können hier unabhängig von Zeit und Ort im Internet in Anspruch genommen werden. Unterstützungsleistungen um die uns andere Kammern auch international bewundern.

Tierärztekammerserviceportal (TÄKS):

Bisher u.a. verwirklicht:

  • ÖTK-Fortbildungskonto: Jederzeit und überall online abrufbar. Ihr persönliches Fortbildungskonto transparent, verständlich und nachvollziehbar.
  • ÖTK-Pensionskonto: Ihr Pensionskonto ist damit erstmalig transparent, verständlich und nachvollziehbar einsehbar. Diese Pensionsauskunft gibt Ihnen einen Überblick über Ihre Pensionsleistungen aus dem Versorgungsfonds.
  • ÖTK-Zahlungskonto: Hier können sich alle Kammermitglieder einen Überblick über ihren Zahlungsverkehr mit der Österreichischen Tierärztekammer und dem ÖTÄV verschaffen.
  • Heimtierausweisekonto: Zentrale Verwaltung der bezogenen und ausgegebenen EU-HTA.
  • Tierärztekammermeldestelle (TÄKM): Mit der Tierärztekammermeldestelle können Sie kostenfrei Ihre AB-Mengenerfassung vornehmen und nach Freigabe Ihre jährliche Sammelmeldung fristgerecht an die AGES weiterleiten lassen.
  • Veranstaltungsverwaltung
  • AMA Rinderdatenbereitstellung: durch die ÖTK
  • Job- und Warenbörse
  • Berufssitzbestätigung: Online abrufbar
  • SEPA Lastschriftmandat: Online Zustimmung
  • u.a.m.

In den letzten Jahren ist es uns gelungen, die hohe gesellschaftliche Verantwortung und den Stellenwert der Tierärzteschaft durch professionelle Medien & Kommunikationsarbeit zu kommunizieren.

Professionelle Pressearbeit gehört eben zum Standard einer Standesvertretung. Dadurch lässt sich auch eine klare Themenbesetzung (Tierschutz u.a.m. ) realisieren.

Umgesetzte Projekte:

  • Schaffung d. Medien & Kommunikationsabteilung
  • Gründung des Tierärzteverlages
  • Kampagne "Illegaler Welpenhandel"
  • Kampagne "Check meinen Chip"
  • Medienauftritte Tierärzteverlag, Vetak, ÖTK
  • TierärztInnen in "Guten Morgen Österreich"
  • Social Media Auftritt (facebook)
  • Etablierung der Stakeholderveranstaltung ÖTK Frühjahrsempfang
  • ÖTK Zukunftskongress
  • ÖTK Zukunftstalk
  • Organisation und Unterstützung der ÖTT Tagung (Tierschutztagung)
  • Herausgabe und Produktion des VetJournal
  • Vergabe des ÖTK Pressepreises
  • Herausgabe Festschrift 70 Jahre ÖTK
  • ÖTK Publikationen (Vet-Unternehmer, Wahrnehmungsbericht)
  • Unterstützung Vetart-Kunstforum
  • u.a.m

Seit 2013 vertreten Funktionäre der Liste AUT – Aktive Unabhängige Tierärzte die Österreichische Tierärztekammer in den internationalen Organisationen Federation of Veterinarians of Europe (FVE) und World Veterinary Association (WVA): Dietmar Gerstner (ÖTK Vizepräsident), Thomas Neudecker (Landesstellenpräsident Burgenland), Volker Moser (Vorsitzender des Kuratoriums der Wohlfahrtseinrichtungen). Mit Volker Moser aus unsrene Reihen stellt die ÖTK sogar den Präsidenten der UEVP (Union of European Veterinary Practitioners, Teil der FVE).

Diese aktive Mitarbeit insbesondere auf europäischer Ebene ermöglicht Einflussnahme auf die Arbeit in Brüssel. Wertvolle Informationen und Impulse ergeben sich umgekehrt für unsere standespolitische Tätigkeit in Österreich.

Gleiches gilt für einen weiteren Schwerpunkt unserer grenzüberschreitenden Kooperationen, die Zusammenarbeit in der DACH Region (Deutschland – Österreich – Schweiz). Regelmäßige Treffen und intensiver Gedankenaustausch (Präsident Kurt Frühwirth, Vizepräsident Dietmar Gerstner) mit dem BpT (Bundesverband praktizierender Tierärztinnen und Tierärzte) und der GST (Gesellschaft Schweizerischer Tierärztinnen und Tierärzte) führen u.v.a. zu merkbaren Vereinfachungen für die Praktikerinnen und Praktiker, z.B. gegenseitige Anerkennung von Fortbildungsstunden.

Auch mit den tierärztlichen Organisationen der anderen Nachbarstaaten (Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien) bestehen im Rahmen der informellen Visegrad Vet+ Gruppe (Ost- und Südosteuropäische Staaten + Österreich + Bayern) regelmäßige und gute Kontakte.

Diese vielfältigen, über Jahre aufgebauten und gepflegten internationalen Beziehungen und Kooperationen müssen im Interesse der österreichischen Tierärzteschaft weitergeführt werden, mit Wissen und Erfahrung.